Eine Blitzschutzanlage ist stärker als jedes andere elektrische Bauteil der Witterung ausgesetzt.
Darum sollten Prüfintervalle eingehalten werden, um den sicheren Betrieb ihres Gebäudes und
der damit verbundenen Elektrotechnischen Anlage sicherzustellen.
Für Blitzschutzanlagen gelten in der Regel folgende Fristen:
Blitzschutzklasse I und II :
Blitzschutzklasse III und IV :
kritische Systeme I - IV :
Es können durch den VDS bzw. durch den Sachversicherer gesonderte Anforderungen erfolgen.
Fundamenterderanlagen sollten "vor" dem Beton gemessen und Fotodokumentiert werden.
Eine solche Abnahme mit entsprechenden Protokollen kann von mir erstellt werden.
Auch für Fremdanlagen!